Neuerung ab Mo., 21.06.2021 - Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen

Ab Montag fällt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, da folgende Kriterien erfüllt sind:

- Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 35 und

- in den vergangenen zwei Wochen gab es keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall an der Schule. 

Außerhalb der Unterrichtsräume gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude weiter.

Die Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen finden Sie hier

Die Testpflicht zweimal die Woche, Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum Lüften bleiben bestehen. Bei einem Ansteigen des Inzidenzwertes oder beim Auftreten eines positiven PCR-Testergebnisses tritt die Maskenpflicht wieder in Kraft. In diesem Fall werden die Schüler über die Klassenlehrer informiert.

Ein freiwilliges Tragen der Maske ist zu jeder Zeit erlaubt.