Alarmstufe Mi.,17.11.21 - Maskenpflicht am Platz

 

 

iWelche Folgen hat der Eintritt in die Alarmstufe für die Schulen?

In der Alarmstufe gilt in den Unterrichts- und Betreuungsräumen auch am Platz wieder generell die Maskenpflicht. Zudem ist in bestimmten Bereichen außerhalb der Schule der Zutritt für nicht-immunisierte Personen untersagt (2G-Regel), dies ist bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie z.B. Schulausflügen von Lehrkräften und Begleitpersonen zu beachten. Für Schülerinnen und Schüler ändert sich insofern aber nichts, für sie genügt auch in der Alarmstufe außerhalb der Schule die Vorlage eines Nachweises über ihren Schülerstatus (z.B. Schülerausweis oder Schüler-Abo).